Die Großbotschaften Damian Hugo von Virmonts und Ibrahim Paschas (1719/20)Damian Hugo von Virmont an den Hofkriegsrat, Hazinedar Çiftliği [Serail in der Nähe von Konstantinopel], 13. August 1719Damian Hugo von Virmont to the Aulic War Council, Hazinedar Çiftliği [Seraglio nearby Constantinople], August 13, 1719Damian Hugo von Virmontde1719-08-13BriefletterEüer hochfürstlichsten durchleuchtigsten excellenzien und meinen hochgeehrtisten herren lege ich gebührend hiebey, was ich unter einstens an seine ksl. und cathol. Mt. allerunterthänigst referire. 1. Die Beilage ist erhalten.Das lezte rescript, so ich von einem hochlöblichsten ksl. hof-kriegs-rath zu Adrianopl erhalten, ist von 17. Junii datirt gewesen und ware eine antwort auf meine noch aus Bellgrad von 7. und 9. noch des selbstigen monaths erlassenen berichten. Ich habe eben dises rescript von Hafsa vier stund herwerts Adrianopl gehorsamb und dienstlich accusiret.2.Die Beilage ist erhalten. Der neu angenombene dollmätsch Nicolaus Theyls hat mich ersuchet, seine nebengehende gehorsambste supplique mit meinem wenigen vorwort zu beglaitten. Es ist zwar nicht ohne, daß er noch jung in diensten ein solches begehren zu thuen, ich muß aber der wahrheith zu steuer bekennen, daß er mit so grossen eyfer und guter geschickligkeit seine dienst verrichtet, alß mann immer verlangen kan und mir haubtsächlich wegen seiner practique bey dem hiesigen hoff zu statten kommet, also, daß ihm meinen unvorgreifflichen erachten nach dise consolation zu gönnen wäre. Womit mich gehorsambst und dienstlich empfehle und verbleibe.P.S. Auch durchleuchtigster fürst, euer excellenzien und hochgeehrtiste herren haben mich die fanzösischen, groß brittannischen und der General Staaten hie anweesende bottschafftere ersuchet, beygehende ihre brieff (weillen ihnen wohl geduncket hat, daß ich nach der audienz beym groß sultan jemanden abschicken werde) mitkommen zu lassen und da auch die unter ihrer protection stehende kauffleuth sich an die canzley addressiret und gebetten die ihrige mitzubringen, alßo schlüesse sie zusammen hiebey an, eines hochlöblichsten hof-kriegs-raths disposition selbe überlassend.