[99r]
Leopold× etc.
Uns ist dein lezters von 24. dises zu ende
lauffenden monaths November aus Valcovar× da-
tiertes gehorsamstes berichthschreiben durch den da-
mit abgeschikhten curier wohl eingeliffert
worden, und gleichwie selbtes einig in der
nachricht von deme, was du cerimonialis
halber zu bevorstehender auswechslung zwischen
unserem (titl) grafen Guido von Stahremberg×
und des seraskiers von Belgrad× gevollmäch-
tigten verglichen worden, und dan von an-
khunftt des türkckhischen pottschaffters× nach Bel-
grad×, und deinen auf gleiche zeith nach Peter-
wardein× veranstalteten anzug bestanden,
welches wür allerseiths guett eingericht
befunden, und [? gnädigst] approbiren.
Also wollen wür nun den weitheren
erfolg im einen und anderen, auch was du
mit dem türckhischen pottschaffter× bey gedachter
auswechßlung in loco über das jenige
so wegen des empfangs, und einzugs an denen [99v]
höffen, und sonsten mehrers dir aufgetragen
worden, du anbefohlener massen abhandlen
oder zu errindern nöttig erachten wirdest,
gnädigst gewerttig sein. Und verbleiben
dir benebens. Geben Wienn×, den 28. November
1699.
An
graffen von Ottingen×. []
Copia
Leopold× etc.
Uns ist dein lezters von 24. dises zu ende
lauffenden monaths November aus Valcovar× da-
tiertes gehorsamstes berichthschreiben durch den da-
mit abgeschikhten curier wohl eingeliffert
worden, und gleichwie selbtes einig in der
nachricht von deme, was du cerimonialis
halber zu bevorstehender auswechslung zwischen
unserem (titl) grafen Guido von Stahremberg×
und des seraskiers von Belgrad× gevollmäch-
tigten verglichen worden, und dan von an-
khunftt des türkckhischen pottschaffters× nach Bel-
grad×, und deinen auf gleiche zeith nach Peter-
wardein× veranstalteten anzug bestanden,
welches wür allerseiths guett eingericht
befunden, und [? gnädigst] approbiren.
Also wollen wür nun den weitheren
erfolg im einen und anderen, auch was du
mit dem türckhischen pottschaffter× bey gedachter
auswechßlung in loco über das jenige
so wegen des empfangs, und einzugs an denen [99v]
höffen, und sonsten mehrers dir aufgetragen
worden, du anbefohlener massen abhandlen
oder zu errindern nöttig erachten wirdest,
gnädigst gewerttig sein. Und verbleiben
dir benebens. Geben Wienn×, den 28. November
1699.
An
graffen von Ottingen×. []
Copia
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