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N. 1
Leopold etc.
(Titl) Waß auf unseres obristens und zu der türkischen grainz-
scheidung bevollmächtigten commihsarius conte Marsigli mit
letzteren exprehsen eingelangtes gehorsamstes, dier noch
vor deiner abraiß in copiam zuegestelltes vom 12.
huius, auch seithero unterm 16. deto nachgekhommenes
hiebeyligendes berichtschreiben wür in dem annoch
strittigen croatischen grainz weßen ferner
gnedigst resolviret, und ihme Marsigli auf zu
tragen, für unseren dienst befunden haben. Sol-
ches wirdet dier in beykommenden abschrifften
unseres von heutigen dato an denselben hierüber
erlassenden gnedigsten rescripts zu deiner nach-
richt, und weiteren direction hiermit communiciret.
Und zumahlen um dier auf anzeig der mediatoren
mit dem bahsa von Bosnien dißfals ange-
stelte handlung auß der ursachen fruchtloß ab-
geloffen, daß besagter bahsa keinen genugsamen
gewalt zu verwexlung, demolir- oder abtret-
tung jeniges plazes, auf denen grainzen zu ha-
ben, noch einiges arbitrium in denen streittigen
puncten nehmen zu khönnen, vorgegeben, und deme
zu folge sich in nichts verfängliches einlassen
wollen. Ingleichen auch der effendi alß mit
ihme der obrist Marsigli die interrumpirte
lineam über das gebürge von Plehsinizza, und
hinter der Corana forth zu führen verlangt, un-
geachtet er, das von denen türkischen grainzen
bey dem pahs Luberdenik an dem in der mappa
bemerkhten orth, über die pro termino verac-

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cordirte höhe des gebürgs, umb eine halbe stundt
zu weith hinein, wo der pahs in die Licca und
Corbania gar zu offen stunde, zu besagter landen
höchsten schaden, gefahr, undt unsicherheit formirete
ganz unbefuegt, undt unbilliges begehren. Selbst
erkhennet, gleichwohlen aber endtlich nichts darinnen
für sich thuen zu khönnen, noch mit benötigter voll-
macht dißfals versehen zu sein, frey herauß bestan-
den hat. Mithin, da weder einer noch der andere
der erfordernus nach gevollmächtiget zu sein, be-
khennen wollen, ermelter obrister Marsigli
eine weille über nichts zu vorgehabten intent
beförderliches außrichten können, biß auf die
vermög lezteren erhaltene etwas bessere hofnung
er mit ihme effendi, die noch unaußgemachte
lineam zu vollenden (darvon der succehs zu
gewarten stehet) aufs neue zu reahsumiren
einiger massen in standt gesezt worden,
sondern auf solche weiß, man greiffe es an, wie
man wolle, nimmermehr in sachen forthzukommen
sein wirdt.
So erachten wür derohalben höchstnötig zu sein, daß
du nit allein bey deiner ankhunfft an der Porten
denen türkischen ministris in unseren nahmben,
sondern auch in antecehsum zu gewinnung der
zeith durch die mediatores (denen du deshalben
zuschreiben kanst) per modum gravaminis
beschwärlich, und bewöglich vorstellen sollest,
wie daß nach so vielen bißherigen von der Porten

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gethanen sincerationen des so heilig zu exequieren
verlangenden fridens, es gleichwohlen noch immer
forth an der realität erwinde, undt in effectu so-
wohl denen vielfältigen contestationen, als dem
fridens instrumento selbst beständig, und schnur gerad
zu wider, in deme gehandlet werde, daß die bey-
legung obberührter granitz difficulteten, welche
wegen beederseits granitzer offt gegeneinander
streittender informationen nicht wohl von ferne in-
diciret werden khönnen, undt nothwendig in loco
der billigkeit nach, abgethan werden müessen.
Weder der effendi, noch bahsa von Bohsnien,
noch jemand anderer
mit genug-
samber voll-
macht

instruirt zu sein, bekhennen
wolle, undt ein folglich nit zu begreiffen seye,
wie man eines theils den friden dem vorgeben
nach, durch die gränitz scheidung, auff zu stellen ge-
sinnet seyn könne. Da man andern theils
das instrumentum, nehmblich die vollmacht (ohne
deren es nit geschehen kann) denen grainz com-
mihsarium entziehen, oder auf eine weiß, daß sie
nichts für sich zu thuen vermögen, undt mithin die
commihsion viel zeit aufgehalten werden könte,
beschrenckhen thuet.
Welchem ungleichen verfahren dann abzuhelfen,
undt die zu beruhigung beederseits unterthanen,
auch vollkommene fridens execution einig ab-
zihlende heilsambe, und höchstnothwendige grainz scheidung
in besseren und richtigen gang zu bringen,

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du soforthen mit nachtrukh, haubtsächlich dahin dich
zu bemüehen, und zu insistieren haben würdest, auf
daß vor allem denen türkhischen grainz com-
mihsarien, und da man das werkh disen allein
nit überlassen will, zugleich denen grainz bas-
sen und commendanten, nit weniger
auch dem an unsern hoff herauf khommenden
türkischen bottschaffter genugsambe vollmacht
und instruction sowohl die bißherige, als etwo
noch weiters entstehende granitz streittigkeiten
nach denen fridens articuln zu vergleichen,
zu vergleichen von der Porten erthailt, und
zuegeschikt. Anbey auch das decoro insoweith
erhalten werde, das es nit scheinen thue, als ob
man alle difficultäten privative allain nach
der Porten zihen lassen, undt derselbem gleich-
samb nachgehen wolle, sondern wür auch da-
hier, zumahlen die anligen, und interehsen
beederseits in effectu gleich seindt, mit dem
anwesenden türkischen bottschaffter an un-
serm hofe, dißfals die notthurfften eben-
mässig tractiren können.
Sonsten ist dier auß denen bißherigen relationen, und
beygefüegten landt carten des obristen Marsigli
sowohl, alß unseren darauf erlassenen rescripten
sattsamb bekhandt. In wembe ein- oder an-
dere difficultät aigentlich bestehe, und zeiget
die heute an besagten obristen wieder abgehende

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expedition, waß bey solchen umbständen, da selb-
ter auß obigen ursachen zu vorgehabten ver-
gleich nit gelangen khönnen. Wür ihme wegen
neu Novi, und dessen territorii, dan des unbe-
fuegten begehrens der Türkhen, bey dem pahs
Lubardenik auf dem gebürg Plehsonizza, wie
auch wegen des territorii disseits der Corana und
andern mehrers in utrumque casum, da er un-
sere convenienz erhalten, oder auch nit erhalten
kann, gnädigst anbefehlen. Nehmblichen was
er mit dem effendi an der übrigen linea aus-
machen kann, solches durch ein authentisches grä-
inz-instrumentum in sicherheit zustellen, undt
waß er wegen türkhischer seits ermanglender
vollmacht, oder aber unserer landen allzu
schädlich undt gefährlicher zuemuttungen halber
nit eingehen kann, ebenfalß in ein beson-
ders schrifftlich documentum zu verfassen,
undt diß letztere an beede kay. höfe zu
remittieren, wormit das jenige, was bis da-
hero verglichen worden, khünfftighin nit etwa
widerumb in zweiffel, oder gar zurukh gezogen
werden möge.
Nach dessen bewerkhstel-
ligung so dann er Marsigli sich weiter der
orthen mit der commihsion nit aufhalten,
sondern der evacuation, und demolitionen
halber, ausser waß ihm vorhin wegen der schantzen,

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zu Brodt, undt Doboy, in gewissen supposito aufge-
tragen worden, alles in statu quo lassen, und nach
dem Temisvarer Banat seinen rukhmarsch be-
schleunugen solle.
Die haubt rationes, undt fundamenta, worauf
unsere praetensiones beruehen, und warumben
wür von neu Novi, und hinter selbigen platz
gelegenen territorio, auch von der ersteren
linea bey dem pahs Lubaridenik keines
weegs abzuweichen beschlossen haben, seindt dier
auß bißherigen actis vorhin bewußt, auch
an sich selbst sowohl vermög des darvor
militirenden fundamenti, alß instrumento
pacis dermassen unwidertreiblich, daß
wür keinen zweiffel trafen, wann die selbste
mit dier beywohnender dexterität, und
gueten manier, denen Türkhen beybringen,
undt von ihnen capiren machen würdest, sie die
für unß so hell am tag ligende rechten (gleich
von dem bahsa von Bosnien, undt effendi ge-
schehen) selbst erkhennen, undt mithin dier
die gelegenheit geben werden, das jenige,
was bis anhero auß widdrigen impehsionen
undt berichten, beeden höfen soviel ver-
drießlichkeit verursacht, undt die fridens

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execution verhindert hat, auf einmahl auß
dem weeg zu raumben.
Worbey wür dich jedoch gnädigst erinnert haben wol-
len, daß du in obangeregter graniz differentien
undt deren beylegung dier kein anderes arbitrium
nahmben, noch dich in einen tractat, oder ver-
gleich auf andrer weiß, oder weither einlassen
wollest, alß was dier unsrer bißherige in
sachen geschöpfte gnedigste resolutiones vorschrei-
ben, welche in allweeg pro norma zu halten.
In andern sachen, undt punctis aber, worü-
ber noch nichts positives von unß resolviert
worden, die negotiation zwar in generalibus
nach denen fridens articuln, undt unserer
höchsten convenienz austellen, doch aber
zu kheinen verfänglichen schluß nit schreit-
ten, sondern zuvor die umbständt anhero
berichten, undt unseren gnädigsten befelch
darüber einholen sollest.
Damit es dier so dann auch an benöthigter
special information über daß granitz
wesen nit ermanglen möge, seindt wür
nach des Marsigli gethanen vorschlag, gnädigst
gesinnet, den ober ingenieur Hollstain, so von
allen den augenschein eingenommenen, undt

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guette wissenschafft hat, dier gleichfalß hinnach
zuschicken, auf daß du dich seiner zu unsern
diensten nutzlich gebrauchen mögest. Wie-
wohlen vermeint wirdt, daß es darmit noch etwas
wenig anstehen khönne. In deme man
glaubt, daß ehe du zu Constantinopel er-
reichest, und in einem standt daselbst zu ne-
gotieren seyest, der obrist Marsigli in-
mittels in dem temisvarer district, wohl
einen guten theill seiner commihsion ver-
richten, undt da villeicht der orthen, wie
besorgt wirdt, noch einige andrer difficul-
täten sich eraigneten. Der Hollstein zu-
gleich deren gründlichen bericht mitbringen
undt alßo mit desto vollkommener
undt zum ganzen werkh lediger nöthigen gnug-
samen information umbso mehrers
gefaster zu dier expediret werden khönte.
Undt dises ist, was in dem grainz weesen
auch conformitet des jenigen, so an den
Marsigli rescribirt wirdt, dier unter
ainstens gnädigst anzufügen für nötig
gehalten worden.
Wor-
nechst wür im übrigen darzur geherigen
puncten und motiven, welche umb

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verhüetung grösserer weithweitlaüffigkeit
willen dahir nit wiederholt werden, und
dier ohne daß in fruher gedächtnus von denen
conferentien unentfallen sein, dich auf die
mitgegebene acta und beylagen ver-
weisen wollen. Undt schließlichen in er-
warthung, wie deine reyß biß anhero
abgeloffen, und wie baldt die außwechßlung
vorgenommen werden solle. Dier mit
kay. gnaden wohlgewogen verbleiben.



An
den kay. großbottschaffter
nach Constantinopel
graffen von Öttingen.

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