Haubt inhalt
Der dem kay. gros bottschaffter an die ottomanische
Porten grafen v. Öttingen× dem 24. Septembris 1699
durch den hoff kriegs rath ausgeförttigte instruction.
1. Ist ihme copia instrumenti des den 26.
Januari 1699 zu Carloviz mit
der Porten geschlossenen fridens
dann dessen beederseithigen ratifi-
cationen, und deren in beyseyn
deren mediatorn zu Salanke-
ment× gegeneinander beschehe-
nen aushändigung mit dem
beysaz angeschlossen worden, das
es alßo vigore articul 16 nur
annoch übrig seye, die bottschaffter
mit denen praesenten von beeden
thaillen einander zuezuschickhen,
auch zu solchen, umb derselben permu-
tation auf denen gränizen, welche
auf den weeg zwischen hier und Con-
stantinopl× unterhalb Salanke-
ment× vermög ersagten fridens schlus
und darnach erfolgter gränitz
schaidung zusambenstossen, ehistens
vorzunehmen.
Accluditur das carlovitzische fridens
instrument. A
Dessen ratificationen B
und C
Beeder auswechs-
lungs instru-
ment D
Außwechslung beeder bottschaff-
ten auf denen gränizen un-
ter Salankement.
Wie nun 2.
zu sein bottschaffters× abzug von
hier die lezte täg des monath Septembris
bestimbt, und die an der Porten an-
wesende engellisch-× und holländischen
mediatores× beraiths durch den lezten
courier ersucht worden, solchen termin
denen ministris der Porten zu benennen,
wormit auf des türkhischen bottschaffters×
gegen die gränizen vernehmende
ankhunfft die bevorstehende aus-
wechslung nach der vorigen in der beylag
Benennung der zeith seines
aufbruchs.
Notification an die mediatores
nacher Constantinopel×.
So wohl derentwillen, alß wegen
auswechslung beeder bottschaff-
ten.
beschribenen observanz verglich,
und alles ordentlich berichtet wer-
den khönne, so hette er bottschaffter×
sich in solch förttige beraitschafft
zu stellen, umb noch vor ende Septembris
ohne weithers fortziehen, die aus-
wechslung auf denen gränizen vor-
nehmen, und sodann die ihme auf-
getragene gesandschafft bewürkhen
zu khönnen.
E. Accludendo, wie es diessfalls
vorhin gehalten worden.
Zu disen ende
hette er 3.
hiebey das kay. credential schrei-
ben an sultan× sambt der abschrifft
F zu empfangen, und werde ihme
auch ein schreiben an gros vezier×
nebst etlich anderen unüberschribe-
nen an die vornehmbste ministern
bey der Porten, deren ahsistenz er etwa
vonnöthen haben möchte, und die über-
schrifften selbst darauf sezen lassen
khönte, in dem fascicul G sambt
abschrifften mitgegeben, umb sich deren
nach notturfft zu bedienen, oder aber,
weillen sie nit zu antworthen pflegen,
der sultan× auch an kheinen der kay.
minsitern schreibt, selbe gahr zuruck
zuhalten.
4. Solle er die rays möglichst beschleu-
nigen und sich außer der nöttigen rasttägen
nirgends aufhalten, ausser etlich
wenige täg zu Belgrad×, wo er den
vezier nebst überraichung des kay.
creditivs zu salutiren, ihn zu hal-
tung des fridens und guetter nachbar-
schafft anzumahnen, auch die tractat-
mässig verglichene auslöß, und
austauschung beederseiths gefangenen
inständig zu recommandiren, ein gleichen
Creditiv an sulthan× F
Schreiben an gros vezier×.
Item
Schreiben an einige deren vor-
nembsten türckischen ministern.
G
Was mit disen lezteren zu thuen.
Beschleinigung seiner rayß.
Überraichung seines creditivs
an den vezier zu Belgrad.
Was diesem darbey zu melden.
[159r]von disseiths zu versprechen, und umb
die ahsistenz zu seiner rayß zue
suchen.
Sonsten sey es 5.
quoad ceremoniale allerdings
auf die weiß zu halten, wie es vor-
mahls von dem Leslie× mit dem ve-
zier zu Ofen× beobachtet worden.
Das Ceremonial wie zu Leslie×
zeithen.
6. Bey seiner ankhunfft so forth an die
Porten hette er acht zu haben, daß sein
einzug, und folgendes tractament
wehrend seines dorttigen aufenthalts
mit denen bey voriger kay. bott-
schaffter ankhunfft an der Porten ge-
wöhnlich, und solcher caeremonie
geschehe, wie es die kay. würde,
und die artikel 17 instrumentum pacis bee-
derseiths ausgedungene gleichheit
erfordert. Worzu das diensambste
were, mit dem heraufgehenden
türckhischen bottschaffter× des einzugs
und anderer curialien halber, wie
es beederseiths zu halten verlangt wird,
sich zu vernehmen, und zu vergleichen.
Auch damit man sich hir darnach
zurichten wisse, die notturfft von
dar aus exprehse hiehero zu berichten.
Was er bey seiner ankunfft an
die Porten zu beobachten.
Solle unterweegs mit dem türckischen
bottschaffter× wegen ihres ein-
zugs und anderer curiale
sich vernehmen.
Auch darüber exprehse hiehero
berichten.
Nach diesem 7.
solle er ferners beym sultan×, und
gros vezier× sich umb audienzen an-
melden, und gleich nach dero erlangung
dem sultan× das kay. schreiben ein-
händigen, und benebst die ihme mitge-
gebene praesenten ablegen, und selbtem
mit vermeldung des kay. freundlichen
grueß, und nachbahrlich guettem
willens zu vernehmen geben. Weillen
nach beraiths ausgeforttigten und
gewechsleten fridens diplomaten
und ratificationen auch nach zimblich
Anmeldung wegen deren au-
dienzen.
Was er in der audienz beym
sultan× nebst überraichung
deren praesenten zu melden. [159v]
weith avancirt, oder glücklich vollend-
teter gränitz commission (daß wie es her-
nach selbiger zeith seyn wird) die völlige
execution des fridens nur noch aus
deme erwinde, daß zu folge art. 16
die bottschaffter nach gewöhnlicher
permutation die geschenke über-
bringen. Alß hetten ihre May.× solches durch
ihme Öttingen× verrichten, und benebst
ihme sultan× zu bestättigung guet-
ter freünd-, und nachbarschafft
mit denen überschickhten praesenten
besuechen wollen, und zweiflet da-
rauf nicht, daß gleichwie von ihrer May.
zu staiff und fösthaltung des fri-
dens alle anstalten beraiths ge-
macht worden, alßo er seines orths ein
gleiches thuen, und nicht allein die
bisherige dißfällige befelch wider-
hollen, sondern auch, damit selbe beob-
achtet werden, scharff darauf halten
lassen werde.
Es seye ihre May.×
auch sonders lieb gewesen, das er sul-
tan× seines gros bottschaffter× zu-
thun abgeförttiget, den sie alßo
wohl halten, und tractiren lassen wollten,
wie es die gutte freund- und nach-
barschafft erfordere.
Hiernächst 8.
hette er graf Öttingen×
eben dieses bey dem gros vesier× und
anderen in solch negotiis gebrauchen-
den ministern neben einhändigung deren
mitnehmenden praesenten anzubringen,
und die staiffhaltung des fridens
zu urgiren. Wie dann durch die auf den
fridens congrehs geraiste türckhische
plenipotentiarien,
denen bis zu endigung der gränitz
schaidungs negotation die mitha-
bende donativ zuruckhzuhalten,
das kay. interesse
und vor allen die gränitz anligenheiten
am besten zu sontieren. Und villeicht das
diensambste were, wann dextere die
Ein gleiches in der audienz beym
gros vezier× zu beobachten.
Denen auf dem congrehs geweste
plenipotentirarien praesenten zurukhalten.
die sach dahin zu bringen, daß der reis effen-
di als commisarius mit ihme Öttingen×
in namben der Porten so zu tractiren
verordnet wurde, daß deßhalben dem
Mauro Cordato× keine exclusiva
gegeben, noch das er disgustiret, mit
hin dem kay. interesse, gleich er es
wohl thuen khönte, zu schaden veranlas-
set werden möge. Welcher sehr delicä-
ten pahsend er graf Öttingen× nach denen in
loco vorfindenden coniuncturen
für ihre May. dienst wohl zu überlegen
wissen werde.
Ausser deme besteheten die übrige
von denen fridens tractaten auf
die gros bottschafft remittirte
puncte, forderist in erledigung
deren gefangenen Christen, beförderung
der religion, einrichtung deren com-
mercien, und durch abthailung der
gränitz vollkhommenen friedens execution.
Solle wegen ausmachung deren
gräniz sachen sechen, das der
reis effendi als commisarius mit
ihme benennet werde.
Ohne den Mauro Cordato× zu dis-
gustiren.
Worüber so vill 9.
die in carceribus publicis gefange-
ne Christen an betrifft, er graf Öttingen×
genau nachzuforschen, und zu deren
tractatmässig zuegesagter erledi-
gung beym sultan×, gros vezier×,
und anderen allen fleiß anzuwenden
ingleichen die in privat handen, oder auch
bey denen Tartaren gefangenen, durch
austauschung gegen die specificirte
Türckhen, oder erstattung des für sie
ausgegebenen lößgeldes, oder bezah-
lung eines billich durch die indices
locorum zu moderierenden lytri
vigore art. 12 instrumenti pacis
zue liberirung zu trachten hette.
Zu damahlig, und thürfftiger
beförderung aber dises christlichen werckhs
Wegen erlößung deren publi-
quen und privat gefange-
nen.
H
were forderist guett, wan die patres Tri-
nitarii so wohl zu Constantinopel× alß Bel-
grad× auf denen gränize stabili-
ret, auch zu ihrer freyer hin, und her
raysung in turcico ein kay.
mandat und frey pahs ausgewür-
keht wurde, zu wessen erhaltung er graf
Öttingen× all mögliches anzuwenden hette.
Stabilierung pro futuro deren
patres Trinitarier zu Belgrad×
und Constantinopel× zu ver-
suchen.
Ferners were 10.
in puncto religionis, nachdeme die patres
Franciscaner und catholische ohne deme
die heiligen örther inhaben, sich an jenes, so
art. 13 iusto pacis dißfalhls dispo-
niret, zuhalten, und in genere alles, was
zum besten der catholischen religion die-
net, möglichst zubeförderen. Vor allem
aber, wann hoffnung zu verspiren, sich
dahin zu bestreben, daß zu folge der in
oballegirten articel auf das futurum
ausgestelleten confirmation
aller vormahlig türckhischen conceßionen
in favorem religionis catholicae
(die außwürkhung man gleichsamb
allein der cron Franckhreich× zueschreiben
wollen) occasione dises friedens
durch ein neues general mandat von sul-
tan× erfrischet werden. Folgbahr in künff-
tige dasig catholische auch ihre May.× hierun-
ter tragende sorgfalt erkhennen mögen.
Worbey eben er graf zu Öttingen× die verse-
chung der hl. örther durch die patres Franciscaner sich wohl angelegen seyn
lassen solle. Und diene hierunter lit. I
zur nachricht, was ehehin anno 1665 der
graf Leslie× dißfahlß für ein diplomma
ausgewürckhet.
Was wegen deren patres Fran-
ciscanern, undt sonsten
circa religiosa zu thuen.
I
Sonsten erscheine 11.
sub lit. K, was nomine ihro päbstliche heyligkeit×
der nuntius× wegen restituir-, und prote-
girung des hinabgehenden patriarchae
Sorianorum× angebracht, welches ansünnen
K. NB Ist der instruction originaliter
beygeschlagen worden.
Restituier- und protegierung des
patriarchae Sorianorum×.
dann er graf Öttingen× gleichfahlß bestens
beförderen, und invigiliren solle, damit
zwischen denen schismaticis und anderen
sectariis derzeitigen enden keine der catholischen
religion nachthräglige vereinigung
abgehandlet werde.
Kheine union zwischen
denen schismaticis und
anderen sectariis zu gestat-
ten.
Wie so forth 12.
die sach deren commercien halber einzu-
laithen? Werde er eine particular
neben instruction zu empfangen und
zu befolgen haben. Indessen aber quoad
generalia sich an deme halten khönnen,
was noch anno 1616 durch die wienerischen
tractaten mit der Porten lauth lit. L
[? bedung], und sub lit. M durch den
graf Leslie× anno 1665 ausgebrachten
sultanischen befelch bestättiget. Wo auch
denen niderländischen undterthanen unter
kay. flaggen und pahßporten, gleiche
freyheit alß denen kay. undterthanen
in allen sultanischen reichen und see häfen
zu wasser und land gegen bezahlung
3 per cento zu tafficiren erlaubt wor-
den, worumben auch der spän. bott-
schaffter sub N aufs neue angehal-
ten.
So seye auch in dem nemblichen instru-
mento vorgeschriben, wie es mit dem
national consuln, und zwischen kauff
leuth eraignenden strittsachen und todt-
fällen gehalten werden solle.
Was wegen des commercii
einzulaithen.
L
M
Worunter auch die nieder-
ländische trafficanten zu
begreiffen.
N
Wie es mit denen national con-
suln, dann
in strittsachen, und sterbfäl-
len zu halten.
Be-
langend so dann 13.
die vollkhommene fridens execution
mittels der annoch beederseiths forthsezen-
den gränitz schaidung, seye ihme grafen
Öttingen× die vorgefallene difficulteten
ehe deme bekhandt, und weithers in sachen
die marsiglianische berichte sambt denen vergan-
genen resolvae auch riß und land carten
sub O angeschlossen, mit deren ferner commu-
nication auch werde fortgefahren werden,
wornach er alßo die etwan noch vorkhommen-
de
Das gränitz schaidungs wee-
sen betr.
O
[161v]anstösse der ihme bewußten kay.
intention gemäss schlichten, auch da-
mit nachgehends das über die völlige
gränitz scheidung von beederseiths commisarien
aufgericht, und unterschribene instru-
ment durch den sultan× selbst wie es
auch ihre May.× thuen wollen, ratificiret
werde, sich angelegen halten solle.
Zu
disen ende nun 14.
und bewürkhung alles dessen, was dem
fridens schlus immediate anhängig,
hette er graf Öttingen×, in so lang nichts
anderes bevordert wird, ferners deren en-
gellisch-× und holländischen mediations
ministern× rath und beystand, so lang
herren dienst fürträglich, sich zu gebrau-
chen, sie auch zu ihrer May.× dienst, und er-
haltung ihres ansehens bey denen Türckhen
allerdings zu cultiviren.
Rath und beystand deren
engellisch-× und holländischen me-
diations ministern×.
Des gleichen
soll er 15.
mit denen bottschafftern und repraesen-
tanten allda deren übrigen ausländischen potenzen,
damit die Türckhen sehen, daß ihre May.× überall
in gutten vernehmen in der Christenheit
stehen, in allweeg correspondenz
pflegen. Und, wann nebst ersagten me-
diatorn×× auch die andere vorhandene
bottschaffter nach seiner seiths vorherge-
gangener ankhunffts notification
ihn besuchen, denenselben widerumben
dem herkhommen nach in revisitiren, und
anderen gebraüchigen ceremonien die com-
plimentierungen so ablegen, daß allerseiths
guette freundschaft und correspondenz
erhalten. Auch die kay. praerogatio
nit weniger unter denen bottschafftern
und denen gesandten minoris ordini
der unterschidt in empfang, und tracte-
ment, wie sonst in der Christenheit ueb-
lich, in allweeg beobachtet werde.
Da aber ein oder anderer etwas de materia st[…]
Wie sich respectu deren bott-
schaffter, und repraesentanten
anderer ausländischen potenzen
zu verhalten?
oder in dieses instructions nicht
einlauffende sach an ihne bringete,
were sich in nichts herauszulassen,
sondern alles blos ad referendum zu nehmen,
und anhero zu berichten.
Dahin
gen 16.
mit denen ex sacro foedere alliirten
cron Pohlen× und republic Venedig× alldor-
thigen ministris in denen das fridens werckh
und dessen execution angehenden casibus
eine vi foederis obligende mehrere ver-
bindlichkheit zu erkhennen geben, und forder-
ist mit Venedig× eine stärckher, und
vertraulichere confidenz jedoch nur
in thuenlichen geringeren sachen pflegen, mithin
ihnen alliirten bey gelegenheit mit recom-
mendation und anderen guetten officiis assis-
tiren solle.
Item gegen die ministros
von Pohlen× und Venedig×.
Über dies were
17. dem moscovitischen gesandten× mit all khenn-
bahrer freundschaftlichen bezaignus zu begegnen,
und zu widerherstellung vertraulicher
verständtnus mit selber potenz alles
anzukheren, auch wann der czaar× nach
exhsistirung des armistitii einen friden
nach den fundament des carlovitzischen fuess
schluessen wollte. Auf dessen versuch mit dien-
samben recommendationen nicht aus handen
zu gehen, sondern sich gleich zu erkhundigen, und
anhero zu berichten, in was terminis die
czaristischen praetentiones zu solchen friden
bestehen, und ob nach damahligen conjunctu-
ren einen friden mit der Porten zu vermittlen
hoffnung obhanden. Massen, wann es sich
darmit guett anschickete, ihre May. auf begehr-
hende requisition sich umb die media-
tion zwischen Moscau× und der Porten anneh-
men wolltenwurden.
Was wegen des moscovitischen
gesandtenen×, und
in des czaars× angelegenheiten
bey der Porten zu beobachten.
18. Seye gewahr in instrumento pacis wegen
des hospodars× v. Wallachey× aus seinem
ursachen kheine meldung beschehen. Ihre May. wol-
ten ihme aber gleichwohlen ihre protection
nicht entziehen, sondern, weillen er derselben
mit pflichten zuegethan, und dessen beybe-
haltung in beständiger devotion wegen
[162v]
Siebenbürgen× und sonst nuzlich were. Alßo
hette er graf Öttingen× mit ihm freundschaft
zu pflegen, auch, was ohne selbten bey der
Porten respect zu machen, beschehen mag,
und er dissfahlß sambt dem modo
an hand geben wird, bestens zubeför-
dern.
Wie sich zu verhalten.
Item.
Welches auch 19.
respectu des hospodars× in der Moldau×
zu beobachten were.
Desgleichen 20.
die republic Ragusa× alß ein ehist-
licher der kayserlichen protection ergebener
status zu consideriren, und solcher
nach ihrer bitt sub P in billichen dingen
ohne sonderbahren impegno beyzu-
stehen seyn werde.
Desgleichen
P
respectu der republic Ragu-
sa×.
Übrigens
solle 21.
er graf Öttingen× respectu des Tökoli× und
seiner adhaerenten vigore art. pacis
auf ihre relegierung von denen grä-
nizen weither hinein in das türckhische
gebieth ihnen zur abschneidung all
gefährlicher anspünnungen, und anderen
dergleichen pro futuro zum exempel bey
der Porten in allweeg insistiren.
Die weithere relegierung in
das Turcicum des Tököly×
und
seiner adhaerenten.
Endlich seye er graf Öttingen× 22.
wegen des mitverlangten secretarii,
2 canzellisten, dollmetschens, 2 alten
und 2 neuen sprachknaben, aufnehmung
des 3. türckhischen couriers, item beyge-
bung eines ingenieurs, dann deren prae-
senten auch zu deren besorgung nöttigen
cahsiers halber thaillß schon verbeschai-
det, thaillß deren darzue nöttigen mitteln
halber an die hofcammer verwisen, und dise
wegen deren zeitlicher vorsehung erine-
ret worden.
Wegen legations secretarii,
zwey canzellisten,
2 alte und
2 neue sprachknaben,
dollmetsch,
ingenieur,
cahsier.
23. Wegen eines nach seiner abrays von
Constantinopel× zu hinderlassenden residtens
werde ihme zu seiner zeith das weithere
bekhandt gemacht werden.
Wegen künfftigen resi-
denten zu Constantinopel×.
Schliess-
lichen
24. wegen deren poste, und so wohl offentlich [163r]
alß geheimber correspondenz befor-
derung über Belgrad×, und Wallachey×
oder auch Ragusa× und Venedig×,
seye die nöttige einrichtung gutter
anstalten.
Die correspondenz beförderung
von Constantinopel anhero sicher
zustellen.
zu welch ende ihme
25. sub lit. R ein zifferschlüssel beyge-
leget, der schluss aber solcher in-
struction more solito beyge-
ruckhet worden.
R Übrigens accluditur eine
ziffer schlüssel.
Instruction
des grafens v. Öttingen× alß gros bott-
schaffters an die ottomanische
Porten etc. Eberstorff×, den 24.
Septembris 1699. [157r]
Nota
über die in der Öttingischen instruction de dato 24. Septembris 1699
enthaltene puncten.
1. Accluditur das Carlovitzer friden[s]
instrument, beederseithige ra-
tificationes, und dem auswechs-
lungs instrument, cum addit[um],
das beede bottschaffter×× auf denen
gränizen unter Salankement×
ausgewechslet werden sollen.
2. Wird die zeith des Öttings× aufbruchs
benent, und was so wohl derentwillen
als wegen aus wechslung beeder bott-
schafften an die mediations mi-
nister nach Constantinopel× geschriben wor-
den, angezaigt. Auch wie es diss-
3.fahlß vorhin gehalten worden, angeschlossen,
und ferners
3. Das kay. creditiv an sultan×, schrei-
ben an gros vezier×, dann etwelche
schreiben an einige deren vornembsten
türckhischen ministern beygelegt,
nebst dem anhang, was mit diesen
leztern zu thuen.
4. Betrifft die beschleunigung seiner
rayßs, überraichung des creditiv[s]
an vezier× zu Belgrad×, und was
disem darbey zu melden.
5. Das ceremonial solle seyn, wie
ehemahls von dem Leslie× mit
dem vezier× zu Ofen×.
6. Instruitur, was er bey seiner ankhunfft
an die Porten zu beobachten.
Solle unterweegs mit dem türckhischen
bottschaffter× wegen ihres einzugs,
und anderer curialien sich vernehmen,
auch darüber exprehse anhero berichten,
dann [157v]
7. Wegen deren audienzen sich an-
melden cum addito, was er in der
audienz beym sultan× nechst über-
raichung deren praesenten zu melden.
8. Das ein gleiches in der audienz beym
gros vezier× zu beobachten, denen auf
den congrehs gewesten plenipoten-
tiarien aber die praesente noch etwas
zuruckhzuhalten, wegen ausmachung
deren gränitzen sachen, aber ohne disgus-
tirung des Mauro Cordato× zu suchen,
daß der reis effendi alß commisarius mit
ihme benennet werde.
9. Wegen erlösung deren publique,
und privat gefangenen, auch wie
die stabilirung pro futuro deren patres
Trinitarie zu Belgrad×, und Con-
stantinopel× zu versuchen.
10. Was wegen deren patres Franciscanern
und sonsten circa religiosa zu
thuen.
11. Die resituier- und protegierung des
von pabsten× recommandirten Sorianer
patriarchen× betreffend.
Solle keine union zwischen denen schis-
maticis und anderen sectariis ge-
statten.
12. Was wegen des commercii einzulaithen,
worunter auch die niderländtischen traffi-
canten zu begreiffen, auch wie es
mit denen national consuln
dann in strittsachen und sterbefällen
zu halten.
13. Das gränitz schaidungs wesen betreffend.
14. Wie weith sich des rath, und beystands
deren engellisch-× und holländischen media-
tions ministern× zugebrauchen.
15. Wie sich respectu deren pottschafftern, und
repraesentanten anderer ausländischer po-
tenzen zuverhalten? Item [164r]
16. Gegen die ministros× von Pohlen×,
und Venedig×.
17. Was wegen des moscovitischen gesandten×
und in des czaars× angelegenheiten
bey der Porten zu beobachten?
18. Wegen des hospodars× in der
Wallachey×. Item
19. Wegen des hospodars× in der Mol-
dau×, desgleichen.
20. Respectu der republic Ragusa× wie
sich zu verhalten?
21. Die weithere relegierung in das turci-
cum des Tököly×, und seiner adhae-
renten.
22. Betrifft die beyordnung eines lega-
tions secretarii, 2 canzellisten-
dollmetschens, 2 alt, und 2 neue
sprachknaben, eines ingenierus,
und 1 cahsiers.
23. Wegen künfftigen residenten zu
Constantinopel×.
24. Die correspondenz beförderung
von Constantinopel× anhero sicher zustellen.
Übrigens
25. Accluditur ein ziffer schlüssel.