1623
Waß aber zu volfierung solcher legation
vonnötten
und wie ich in ainem und andern zu
accommodiern,
ist nachfolgendt verzaichnet.
1. Beger ich ein gedeckteß schiff, mit welchen
ich
sambt dem herrn oratorn biß auf Griechisch
Weissenburg fahren khan.
2. Ein kobelwagen, ein khalleß und ein hör⸗
wagen, iedlichen mit sechs
rossen, damit ich von
Weissenburg zu landt volgend auf die Portten
fahren und raisen khan.
3. Ist vonnötten ein silbertruchen oder credenz
tisch
von allerley silbergeschier, waß zu einer
taffel
gehört sambt andern notturfften zu ihr May. re⸗
putation mitzunemmen; darauf nuhn zu erkhauf⸗
fung der selben zu
gedenckhen und geldt zu ordnen,
oder sonst
solihe zu erhandlen.
4. Dieweil ich nit allein auf mein, sondern
absonderlich
zwölf persohnen die nottwendigen
khlaider zu ihrer
kay. May. und (demnach ich undter den - 2 -
Türggen sehr bekhandt) auch meiner reputation
in acht nemben und haben mueß, zu solcher
verlag
sich auf ein gewisses deputat zu
ercleren.
5. Zum fahl zu unserer täglichen undterhalttung
an der Portten ain provision vonnötten sein
und an der zehrung mangl erscheinen wurde,
destwegen fürsechung zu thuen und gewisse
mittl zu verordnen, damit khein abgang er⸗
scheine.
6. Sintemal (ausser deß khobelwagens, roß,
schiffs
und credenztischs) alle sachen in Hungern umb
halb gelt zu finden und zu bekhomben, stell ichß
zu e. Gn. gefallen, ob sie destwegen mit
mier per pausch schliessen und hungerisch gelt
verschaffen, oder allhie solcheß alleß stellen
und
verordnen wollen.
7. Weil die raiß weit und die ienigen, so
hinein ge⸗
fiert werden,
der wenigiste thail deß landtß
gewohnt,
offtermahlß erkhranckhen, daß groser
uncosten
zu erholung und erhaltung ihrer gesundt - 3 -
heit auf medicinam gehet. Item an den auskhundt
schafftern (wofer man anderst in solcher
legation
waß nuzlichs verrichten solle, welche
zwar herrn
oratorn, mehrers alß mier obligen) sehr vill
gelegen, und sonderlich an der ottomanischen Por⸗
ten gebreüchig, soofft ein chauß,
kapuzi bass, ja auch die schlechtesten persohnen, welche von dem
kayser oder seinen vesiern zu dem legato ge⸗
schickt werden, dieselben
zu verehren, wie sie
dan so grob solcheß selbst
begern und darauf
wartten, also ist leicht zu
erachten, daß die
legation, (wan anderst ihr May. reputation
unverlezt erhalten werden solle) nicht ohne
schweren uncosten volbracht werden khan.
Damit dan ich demselben allem, nach der gebüer
und billigkheit, bequemblich nachkhomben möge,
be⸗
gere ich aufs aller
wenigist monathlich 1.500 ft.h.
und alsbaldt im
anfang (weil ungewiß, ob wier
vor ainem jahr
herauß khumben) solcheß de - 4 -
putat, auf ein jahr alß 18.000 ft. h. bar zu
erlegen,
dan von ainer so weiten distanz were eß
gar
zu schwer, ja unmiglich, mier die mehrere
zerung
nachzuschickhen und grossen uncosten
aufzuwenden,
ja wo etwan (welcheß Gott
verhietten wolle)
die zurugkh herauß raiß sich
über ein jahr
erstreckhen möchte, ist auch auf
die übrige mo⸗
nathliche
zehrung (destwegen ich ein assecura⸗
tion beger) zu gedenckhen.
8. Zum faal, fürs achte, mier daß deputat in
reichs⸗
tallern erlegt
werden sollte, khönnen solche fecher
nit
angenomben werden, alß wie sie darinnen
gehen,
nemblichen per 125 dn., wie ichß dan in Si⸗
benbürgen auch
nit höcher ausgeben khönnen,
dahin man mier den
thaler per 2 ft. 50 dn. geben,
daran ich den
halben thail verlieren miessen, auß
welchen
nuhn e. Gn. zu erachten, waß ich zue
gebüest.
Wofern aber ihr kay. May. mier
den thaler in solchem preiß zue geben
allergnädigst - 5 -
bedenckhen und den verlust (daß er hie umb 12
ft.
gehet) raitten möchten, bin ich gehorsambist
zufriden,
daß mier mein deputat im hungarischen
geldt und
Crembnizer münz erlegt werde, dan ich gewissen
bericht, daß die Türggen daß prespurgerische
hungerische geldt gar nicht annemmen wollen.
Schlislich khan ich auch nit undterlassen, ihr
May.
und e. Gn. allerundterthenigist und
gehorsam⸗
mist zu
erindern, weiln ich bishero in dero dienst
mit
darstreckung guetts und bluets daß mei⸗
nige gethan, solcheß biß zu endt meineß lebenß
mit standthafftigem gemüeth zu continuiern
aller undterthenigist wie schuldigist, also
auch
willigist, destwegen aber ich offtermalß
nicht
geringe schäden empfangen, wie lezlich
durch
entsezung meiner güetter vom Bethlen Gabor
ganz und gar biß auf den grund ruiniert
und drey ganzer jahr ausserhalb meiner güetter
posses gewesen, auch iezo in dieser
tumultuir - 6 -
enden zeitt (welcheß doch Gott verhietten wolle)
nichts wenigerß zu befirchten und zu besorgen
hab.
Alß ist an e.
kay. May. mein allerundterthe⸗
nigist allergehorsambisteß bitten, daß, weil ich
biß dato solcher meiner threüen dienst, und
wegen der empfangnen unausprechlichen groß
und villerley schaden ainige erspriesliche
kayser⸗
liche gnad und
recompens (welche allen andern ihrer
May. getreüen reichlich mitgethailt
wirdt) em⸗
pfangen, ich
auch ainest durch ein assecuration, so
genuegsamb und nambhafft versichert werde, daß,
wo (welcheß Gott verhiette) ich nochmalß wie
zuvor geschechen, umb all daß meinige khomben
möchte, waß ich für ein recompens, sowohl der
vergangnen wie noch volgenden meiner treüen
dienst und darneben gelittenen schäden,
verlierung
aller meiner güetter, der kay. und
ihrer May.
angebornen mildigkheit nach von seiner May.
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und deren successorn zu hoffen und zu ge⸗
wartten habe, mier auch
über solche die libera
dispositio mittailt
werde, daß, wan ich (welches
in Gotteß willen
stehet) undterwegenß
todtß verfaren möchte, auch
meine legatarii
ihr kay. May. mier erwißene gnad und
mildigkheit im werkh spieren und genießen,
auch dem allmechtigen ewigen danckh dar⸗
für sagen khönnen.
Istenzy
Ad Cameram Aulicam, der
Andraeas Iszdenzi soll den
herrn Curz naher Constantinopl
zue raisen adiungiert werden,
was nun dessen begern zue
ausstaffirung und seiner under⸗
haltung sey, erscheint hierauß.
Werden die herrn der sachen nach
denken und wie ander ad⸗
iuncten vormalß gehalten,
aufsuechen lassen und ihr kay.
Mt. die
notturfft vortragen undt
resolution zue nemmen
wissen.
26. Augusti 1623
Questenberg