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Waß aber zu volfierung solcher legation vonnötten
und wie ich in ainem und andern zu accommodiern,
ist nachfolgendt verzaichnet.


1. Beger ich ein gedeckteß schiff, mit welchen ich
sambt dem herrn oratorn biß auf Griechisch
Weissenburg fahren khan.


2. Ein kobelwagen, ein khalleß und ein hör
wagen, iedlichen mit sechs rossen, damit ich von
Weissenburg zu landt volgend auf die Portten
fahren und raisen khan.


3. Ist vonnötten ein silbertruchen oder credenz tisch
von allerley silbergeschier, waß zu einer taffel
gehört sambt andern notturfften zu ihr May. re
putation mitzunemmen; darauf nuhn zu erkhauf
fung der selben zu gedenckhen und geldt zu ordnen,
oder sonst solihe zu erhandlen.


4. Dieweil ich nit allein auf mein, sondern absonderlich
zwölf persohnen die nottwendigen khlaider zu ihrer
kay. May. und (demnach ich undter den - 2 -
Türggen sehr bekhandt) auch meiner reputation
in acht nemben und haben mueß, zu solcher verlag
sich auf ein gewisses deputat zu ercleren.


5. Zum fahl zu unserer täglichen undterhalttung
an der Portten ain provision vonnötten sein
und an der zehrung mangl erscheinen wurde,
destwegen fürsechung zu thuen und gewisse
mittl zu verordnen, damit khein abgang er
scheine.


6. Sintemal (ausser deß khobelwagens, roß, schiffs
und credenztischs) alle sachen in Hungern umb
halb gelt zu finden und zu bekhomben, stell ichß
zu e. Gn. gefallen, ob sie destwegen mit
mier per pausch schliessen und hungerisch gelt
verschaffen, oder allhie solcheß alleß stellen und
verordnen wollen.


7. Weil die raiß weit und die ienigen, so hinein ge
fiert werden, der wenigiste thail deß landtß
gewohnt, offtermahlß erkhranckhen, daß groser
uncosten zu erholung und erhaltung ihrer gesundt - 3 -
heit auf medicinam gehet. Item an den auskhundt
schafftern (wofer man anderst in solcher legation
waß nuzlichs verrichten solle, welche zwar herrn
oratorn, mehrers alß mier obligen) sehr vill
gelegen, und sonderlich an der ottomanischen Por
ten gebreüchig, soofft ein chauß, kapuzi bass, ja auch die schlechtesten persohnen, welche von dem
kayser oder seinen vesiern zu dem legato ge
schickt werden, dieselben zu verehren, wie sie
dan so grob solcheß selbst begern und darauf
wartten, also ist leicht zu erachten, daß die
legation, (wan anderst ihr May. reputation
unverlezt erhalten werden solle) nicht ohne
schweren uncosten volbracht werden khan.
Damit dan ich demselben allem, nach der gebüer
und billigkheit, bequemblich nachkhomben möge, be
gere ich aufs aller wenigist monathlich 1.500 ft.h.
und alsbaldt im anfang (weil ungewiß, ob wier
vor ainem jahr herauß khumben) solcheß de - 4 - putat, auf ein jahr alß 18.000 ft. h. bar zu erlegen,
dan von ainer so weiten distanz were eß gar
zu schwer, ja unmiglich, mier die mehrere zerung
nachzuschickhen und grossen uncosten aufzuwenden,
ja wo etwan (welcheß Gott verhietten wolle)
die zurugkh herauß raiß sich über ein jahr
erstreckhen möchte, ist auch auf die übrige mo
nathliche zehrung (destwegen ich ein assecura
tion beger) zu gedenckhen.


8. Zum faal, fürs achte, mier daß deputat in reichs
tallern erlegt werden sollte, khönnen solche fecher
nit angenomben werden, alß wie sie darinnen
gehen, nemblichen per 125 dn., wie ichß dan in Si
benbürgen auch nit höcher ausgeben khönnen,
dahin man mier den thaler per 2 ft. 50 dn. geben,
daran ich den halben thail verlieren miessen, auß
welchen nuhn e. Gn. zu erachten, waß ich zue
gebüest. Wofern aber ihr kay. May. mier
den thaler in solchem preiß zue geben allergnädigst - 5 -
bedenckhen und den verlust (daß er hie umb 12 ft.
gehet) raitten möchten, bin ich gehorsambist zufriden,
daß mier mein deputat im hungarischen geldt und
Crembnizer münz erlegt werde, dan ich gewissen
bericht, daß die Türggen daß prespurgerische
hungerische geldt gar nicht annemmen wollen.


Schlislich khan ich auch nit undterlassen, ihr May.
und e. Gn. allerundterthenigist und gehorsam
mist zu erindern, weiln ich bishero in dero dienst
mit darstreckung guetts und bluets daß mei
nige gethan, solcheß biß zu endt meineß lebenß
mit standthafftigem gemüeth zu continuiern
aller undterthenigist wie schuldigist, also auch
willigist, destwegen aber ich offtermalß nicht
geringe schäden empfangen, wie lezlich durch
entsezung meiner güetter vom Bethlen Gabor
ganz und gar biß auf den grund ruiniert
und drey ganzer jahr ausserhalb meiner güetter
posses gewesen, auch iezo in dieser tumultuir - 6 -
enden zeitt (welcheß doch Gott verhietten wolle)
nichts wenigerß zu befirchten und zu besorgen
hab.


Alß ist an e. kay. May. mein allerundterthe
nigist allergehorsambisteß bitten, daß, weil ich
biß dato solcher meiner threüen dienst, und
wegen der empfangnen unausprechlichen groß
und villerley schaden ainige erspriesliche kayser
liche gnad und recompens (welche allen andern ihrer
May. getreüen reichlich mitgethailt wirdt) em
pfangen, ich auch ainest durch ein assecuration, so
genuegsamb und nambhafft versichert werde, daß,
wo (welcheß Gott verhiette) ich nochmalß wie
zuvor geschechen, umb all daß meinige khomben
möchte, waß ich für ein recompens, sowohl der
vergangnen wie noch volgenden meiner treüen
dienst und darneben gelittenen schäden, verlierung
aller meiner güetter, der kay. und ihrer May.
angebornen mildigkheit nach von seiner May. - 7 -
und deren successorn zu hoffen und zu ge
wartten habe, mier auch über solche die libera
dispositio mittailt werde, daß, wan ich (welches
in Gotteß willen stehet) undterwegenß
todtß verfaren möchte, auch meine legatarii
ihr kay. May. mier erwißene gnad und
mildigkheit im werkh spieren und genießen,
auch dem allmechtigen ewigen danckh dar
für sagen khönnen.

Mich bevelchendt.
Istenzy
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Ad Cameram Aulicam, der
Andraeas Iszdenzi soll den
herrn Curz naher Constantinopl
zue raisen adiungiert werden,
was nun dessen begern zue
ausstaffirung und seiner under
haltung sey, erscheint hierauß.
Werden die herrn der sachen nach
denken und wie ander ad
iuncten vormalß gehalten,
aufsuechen lassen und ihr kay.
Mt. die notturfft vortragen undt
resolution zue nemmen wissen.

Ex consilio bellico
26. Augusti 1623