- 118r -
10. XI.


Allerdurchleichtigister.


Allergnedigster khayser und herr, ich erindere e. May. allergehor
sambist, das nach dem deroselben allergnedigist endtliche resolution vor
meiner erlassung, der comission ainigen anfang zu machen, dem visir
von Ofen angezaigt worden, er sich dermallen ains resolvirt, mich
länger nit aufzuhalten, dannenhero ich gestriges tags, Gott dem
allmechtigen sey lob und dankh, alhie zu Comorrn glükhlich ankhomben.
Außer das ich underwegs von einem grossen schmerzen in den schenkheln
angegriffen worden, deßwegen ich dan mich zu pett halten undt
besorgentlich etliche tag alhie werde verbleiben müessen, es hette
gleichwol ohne das die nott erfordert, mich alhie aufzuhalten undt
e. May. kay. herrn comissarios etlicher particulariteten
halber zu informirn, verhoffe also solches interim zu verrichten
und pari passu so vil gesundtheit widerumb zu erlangen, damit
ich mich auf das eheist bey e. kay. May. allergehorsambist
widerumb einstellen khinde, welches ich über alles auf diser welt
allerunderthenigist verlange.


Sonst seind die türkhischen sachen anyezo in disen terminis, das sich die
herrn comissarien numehr deß orths, der zeit und der persohnen auf
iener seiten mit dem visir vergleichen, wie dan meines erachtens in
wenig tagen würdet geschehen khinden, weil sich gedachter visir gegen
mir erclärt, das er sich in allem freundtlich accomodiren wölle
und nichts anders begehre, alß das die comission ihren fortgang
nunmehr erraichen möge.

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Demnach ich auch habenden bevelch nach von offtbesagten visir begehrt, die
von ihme berueffene soldatesca zu licencirn, damit e. May. nit
verursacht werden, ihr kriegsvolkh weiter avanziren zu lassen, alß
hab ich solches umb so vil desto leichter erhalten, weilen ohne das ihr
Demetrius alberait vorhanden und ihme unmüglich wurde gewest sein,
dises volkh langer im veldt zu halten, würdt dennoch solches
in wenig tagen von einander ziehen und sich e. May. desthalben ferrers
verhoffentlich nichts zu befahren haben, ist an deme nit wenig
beschehen, das durch allerhand officia verhindert worden, das sie vor
ihrer separation nicht etwan einen straif oder sonst ein pueben
stükhl fürgenomben, welches ich mich iederzeit besorgt undt
derentwegen desto ein wachtsambers aug darauf gehabt hab.
Wegen der baiderseits fast täglich beschehenden schäden und raubereyen
hab ich mich gegen dem visir und er sich gegen mir zum öfftermallen
beclagt, darauf er sich erbotten, seines thails ernstliche comandamenta
destwegen ergehen zu lassen und ich hab ihme ein gleichmässiges
in e. May. nahmen versprochen.


In summa die sachen stehen, Gott lob, biß dato in zimblich gueten terminis
und ist zu hoffen, die comission werde wol abgehen, weilen ich
glaubwürdige nachrichtung hab, das die Porten nichts anders alß
friden mit e. May. zu haben begert. Welliches umb so vil
desto glaublicher, weilen sie anderwerts (einkhombenden avisen
nach) genueg zu schaffen haben, wie e. May. auß beykhombenden
schreiben von deme residenten zu Constantinopl, welches er mir
zu meiner nachrichtung offen zuegeschikht, allergnedigist
vernemben werden.


Die übrigen notturfften sollen von mir, wils Gott, mit
eheisten e. May. mündlich und schrifftlich allergehorsambist - 119r -
und treulich referirt werden.

Entzwischen thue ich mich derselben
allerunderthenigist und gehorsambist bevelhen.


E. röm. kay. May.
allerunderthenigister
unnd gehorsambster
Hanns Jacob Kurtz m.p.
- 119v - 1624. 10. Novembris aufzuheben 28. Novemberis [1]624