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3. X.

Allerdurchleüchtigister p.


Allergenedigister kayser unnd herr p.p. Nach e. kay. Mt. zur
fridens commission verordneter kay. comissarien ankhunfft zu
Commorrn haben diselben mit wolbedachten rath alßbaldt ein
aigne person hieher zu dem vesier abgefertiget unnd ihme
neben meiner auch ihrer ankhunfft angedeüttet, als sie von
e. Mt. außtrukhlich in befehl, sich ehunder ich mich von hinnen
erlediget und widerumb in e. Mt. landen befinde, zu ainigen an
fang der commission nicht einzulassen. Und solliches, wie ich
vermeldet, ganz wolbedächtlich, dann obwolen e. Mt. an meiner
geringen person nicht vil gelegen, so wurden doch die Türggen ver
mainen, sie hetten gleichsam von ein gaisel und underpfandt in handen
und wurden sich zu allen tractation desto unschiedsamer erzaigen,
sich drauf verlassendt, das e. Mt. dero kay. gesanten nicht
leichtlich wurden im stich lassen. Es hat aber dises alles sovil
nicht würkhen khinden, das sich der vesier noch zur zeit meiner
erlassung halber seines aigentlichen hette erclären wöllen,
sonder er suechet mit allerhandt ausreden diselbe so lang
als es immer möglich aufzuschieben, alß ich nun mich beflissen,
die aigentliche ursach dessen in erfahrung zu bringen, wie ich
dann ohne das nicht underlasse, dise zeit, so ich mich alhie auf
halten mueß, e. Mt. zu nuzen anzuwenden, und wol mit war
heit saagen khan, das ich mit schuldiger wachtsamkhait schon
vil ungelegenheitten verhüettet. I

So bin ich durch vertraute
personen in einer sachen erfahrung khommen, welche ich nicht wais,
ob sie e. Mt. alberait bewust, aber in sonderliche consequenz
auf sich traaget. Nemblich das der Betlen, dessen practikhen
bei der Porten sich zu beschöen und den gemachten friden mit e. M.
zu entschuldigen nicht aufhören, bei derselben und sonderlich
den iezigen, ihme sehr wol und längst affectionirten kay
mekhan oder deß großen vesiers statthalter unzweifentlich - 2 -
mit widerholung viler hievor gethanen, e. Mt. preuidicirlichen
verheissungen einen befehl an den alhiesigen vesier erlanget, ihne
zu der vorstehunden commission zu beschreiben und sich seines
raths und guetachtens zu gebrauchen. Derohalben dann ermelter
vesier, ob wol er ihne, Betlem im herzen nicht wol genaiget,
doch auß forcht, damit er seine actiones ins khünfftig desto
besser zu verantworten habe, vor etlich taagen ihne einen
tschausen zugeschikhet und ihne eintweders in person
oder durch gesanten solcher commssion beyzuwohnen ersuechet.
Weillen nun solcher tschauß mit der antwort noch nicht
zurukh khommen, also will sich der vezier meiner erlas
sung halber kheines aigentlichen resolviren, damit man
nicht saagen möge, das er hierinnen praecipitanter gehandlet,
besorge mich also nicht unbillich, solche vor wider zurukh
khunfft deß tschausen nicht zu erlangen. Daß obstehunde aber
hab ich e. Mt. schuldiger massen bei aigenen currier allegehorsamst
erinnern wöllen, damit sie ihre gelegenheit hergegen in acht
nemen und sowol bei dem alhiesigen vesier alß dem Betlem,
und als es vonnöten, bei der Porten selber die notturfft deß
wegen mögen handlen lassen.

Dann sovil mich betrifft, bin
ich biß dato deß neulich gemachten sibenbürgischen friden halber
sehr gemach und gewehrsam gangen und allen per tertiam
personam und unvermerkht (weil mich ainmal bedunkhet,
das e. Mt. bei diser deß Betlens interposition wenig vortail
haben werden) dem vesier lassen zu gemüt fuehren, das solches
mitringen deß Sibenbürgers ihme, vesir, zu schlechter repu
tation geraichen, denselbe alle seine actiones contreroliren
und so etwas gutes gerichtet, werde ihme selbsten zumessen,
hergegen aber alle schuldt auf ihne, vesier legen werde, I - 3 -
sambt andern motiven, welliche ich wol wais, das ihne das lebendig
werden getroffen haben. Er ist aber so forchtsam, das ich wenig hoff
nung in sein resolution sehe, da aber e. Mt. vermainen, das
destwegen noch weitter in ihn zu sezen und in ihren naamen etwas
anzubringen sey, so wöllen sie mich deßen alßbaldt allergnädigst erinnern,
soll so dann auf die maaß und manier, wie sie nur würdet
fürgeschriben werden, allergehorsamist zum effect khommen. Hab
solches alles nicht in ziffer, sondern mit disem gehaimen brieflein
e. Mt. zueschreiben wöllen, dieweil es mir von einer vertrauten per
son in höhster gehaim communiciert worden, und die gelegenheit
diß brieflein zu überschikhen guet ist, damit es nicht etwas son
sten außkhommen und ich mich der spia e. Mt. zum besten fer
rers nicht praevalirn
khinde.


Den progressum der commission belangendt stehen die sachen ieziger
zeit meines erachtens zimblich wol (es ist sich aber auf khein
beständigkheit zu erlassen und drumb nicht zu feyren), die
Türggen werden grosse sachen begehren, aber auf mein, dem vesier
zum öfftern gethane declaration, das e. Mt. destwegen nichts
werden hören wöllen, so werden sie drauf (wie ich dessen erhebliche
nachrichtung) nicht verharren, die maiste difficultet ihrer
seits wirt sein wegen der zu Gran gehörigen dörffer, welche
sie vermög der capitulation alle zu erhalten gewis vermeinen.
Ahmet beeg, jezt bassa zu Erla, vermaint, haubt commissari zu
sein, doch ist es noch nicht gewis. Der verhaisst gute officia, - 4 -
1624. 3. Octobris
doch fürchte ich, es werde sowol wegen [? Waitzen] , Lippa alß restitution der
schaden und der gefangenen p. unsers theils eben so wenig zu erhalten
sein. Es wirt halt ein und der andere theil etwas weichen müssen,
damit das haubtwerkh, das ist der alte schitwatorokhische
friden, erhalten werde, welliches ich dann verhoffe, wann uns
nur deß Betlems intervention khein intrigo drin machet.
Derowegen werden e. Mt. die notturfft destwegen zu bedenkhen, und
wessen ich mich hierinnen gegen den Türggen zu erhalten, mich eilends
zu erinnern, ihm allergnädigst belieben lassen.


Beynebens erfordert die notturfft, das e. Mt. meiner erlas
sunng halber dem vesier nochmalen ganz ernstlich zueschreiben,
denn vieler hoherheblicher ursachen halber nicht rathsam, das
man bei meinen noch alhie sein etwas mit ime zu tractirn
anfange, hergegen aber würde es sich auch nicht schikhen, das
die kay. herrn commissarii die zeit in die leng zu Comorren
vergeblich zuebrachten.
E. kay. Mt. werden ainen und dem andern allergnädigst wol
zu thun wissen und ich will deroselben verordnungen iederzeit
eusseristen fleisses nachkhomen.

Mich dero zu beharrlichen
kay. genaden allegehorsamst befehlendt.


E. röm. kay. Mt.
allerunderthenigister
unnd gehorsambister [Hans Jakob Kurtz von Senftenau]