Allerdurchleüchtigister p.
Allergenedigister kayser unnd herr p.p. Nach
e. kay. Mt. zur
fridens commission verordneter kay.
comissarien ankhunfft zu
Commorrn haben diselben mit wolbedachten rath
alßbaldt ein
aigne person hieher zu dem vesier abgefertiget unnd ihme
neben meiner auch ihrer ankhunfft angedeüttet,
als sie von
e. Mt. außtrukhlich in befehl, sich ehunder ich mich von hinnen
erlediget und widerumb in e. Mt. landen befinde, zu ainigen an⸗
fang der commission nicht
einzulassen. Und solliches, wie ich
vermeldet, ganz wolbedächtlich, dann obwolen e. Mt. an meiner
geringen person
nicht vil gelegen, so wurden doch die Türggen ver⸗
mainen, sie hetten gleichsam von ein gaisel
und underpfandt in handen
und wurden sich zu
allen tractation desto unschiedsamer erzaigen,
sich drauf verlassendt, das e. Mt. dero
kay. gesanten nicht
leichtlich wurden im
stich lassen. Es hat aber dises alles sovil
nicht würkhen khinden, das sich der vesier noch zur zeit meiner
erlassung halber seines aigentlichen hette erclären wöllen,
sonder er suechet mit allerhandt ausreden
diselbe so lang
als es immer möglich
aufzuschieben, alß ich nun mich beflissen,
die aigentliche ursach dessen in erfahrung zu bringen, wie ich
dann ohne das nicht underlasse, dise zeit, so
ich mich alhie auf⸗
halten mueß, e. Mt. zu nuzen anzuwenden, und wol mit war ⸗
heit saagen khan, das
ich mit schuldiger wachtsamkhait schon
vil
ungelegenheitten verhüettet. I
So bin ich durch vertraute
personen in einer
sachen erfahrung khommen, welche ich nicht wais,
ob sie e. Mt. alberait
bewust, aber in sonderliche consequenz
auf
sich traaget. Nemblich das der Betlen, dessen
practikhen
bei der Porten sich zu beschöen
und den gemachten friden mit e. M.
zu entschuldigen nicht aufhören, bei
derselben und sonderlich
den iezigen, ihme
sehr wol und längst affectionirten kay
mekhan oder deß großen vesiers
statthalter unzweifentlich - 2 -
mit widerholung viler hievor gethanen, e. Mt. preuidicirlichen
verheissungen einen befehl an den alhiesigen
vesier erlanget, ihne
zu der vorstehunden commission zu beschreiben
und sich seines
raths und guetachtens zu
gebrauchen. Derohalben dann ermelter
vesier, ob wol er ihne, Betlem im herzen nicht wol genaiget,
doch auß forcht, damit er seine actiones ins
khünfftig desto
besser zu verantworten habe,
vor etlich taagen ihne einen
tschausen
zugeschikhet und ihne eintweders in person
oder durch gesanten solcher commssion beyzuwohnen ersuechet.
Weillen nun solcher tschauß mit der antwort
noch nicht
zurukh khommen, also will sich der
vezier meiner erlas⸗
sung halber kheines aigentlichen
resolviren, damit man
nicht saagen möge, das
er hierinnen praecipitanter gehandlet,
besorge mich also nicht unbillich, solche vor wider zurukh⸗
khunfft deß tschausen nicht zu
erlangen. Daß obstehunde aber
hab ich e. Mt. schuldiger massen bei aigenen currier allegehorsamst
erinnern wöllen, damit sie ihre gelegenheit
hergegen in acht
nemen und sowol bei dem
alhiesigen vesier alß dem Betlem,
und als es vonnöten, bei der Porten selber die notturfft deß⸗
wegen mögen handlen lassen.
Dann sovil mich betrifft, bin
ich biß dato deß
neulich gemachten sibenbürgischen friden halber
sehr gemach und gewehrsam gangen und allen per tertiam
personam und unvermerkht (weil mich ainmal
bedunkhet,
das e. Mt. bei diser deß Betlens interposition wenig vortail
haben werden) dem vesier lassen zu
gemüt fuehren, das solches
mitringen deß Sibenbürgers ihme, vesir, zu schlechter repu⸗
tation geraichen, denselbe alle seine
actiones contreroliren
und so etwas gutes
gerichtet, werde ihme selbsten zumessen,
hergegen aber alle schuldt auf ihne, vesier legen werde, I
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sambt andern motiven, welliche ich wol wais,
das ihne das lebendig
werden getroffen haben.
Er ist aber so forchtsam, das ich wenig hoff⸗
nung in sein resolution sehe, da aber e. Mt. vermainen, das
destwegen noch weitter in ihn zu sezen und in
ihren naamen etwas
anzubringen sey, so wöllen
sie mich deßen alßbaldt allergnädigst erinnern,
soll so dann auf die maaß und manier, wie sie nur würdet
fürgeschriben werden, allergehorsamist zum
effect khommen. Hab
solches alles nicht in
ziffer, sondern mit disem gehaimen brieflein
e. Mt. zueschreiben wöllen, dieweil
es mir von einer vertrauten per⸗
son in höhster gehaim communiciert worden, und die gelegenheit
diß brieflein zu überschikhen guet ist, damit
es nicht etwas son⸗
sten außkhommen und ich mich der spia
e. Mt. zum besten fer
rers
nicht praevalirn khinde.
Den progressum der commission belangendt
stehen die sachen ieziger
zeit meines
erachtens zimblich wol (es ist sich aber auf khein
beständigkheit zu erlassen und drumb nicht zu feyren), die
Türggen werden grosse sachen begehren, aber
auf mein, dem vesier
zum öfftern gethane declaration, das e. Mt. destwegen nichts
werden hören wöllen, so werden sie drauf (wie
ich dessen erhebliche
nachrichtung) nicht
verharren, die maiste difficultet ihrer
seits
wirt sein wegen der zu Gran gehörigen dörffer,
welche
sie vermög der capitulation alle zu
erhalten gewis vermeinen.
Ahmet beeg, jezt bassa zu Erla, vermaint, haubt commissari zu
sein, doch ist es noch nicht gewis. Der verhaisst gute officia, - 4 -
doch fürchte ich, es werde sowol wegen
[? Waitzen]
, Lippa alß restitution der
schaden und der gefangenen p. unsers theils eben so wenig zu erhalten
sein. Es wirt halt ein und der andere theil
etwas weichen müssen,
damit das haubtwerkh,
das ist der alte schitwatorokhische
friden, erhalten werde, welliches ich dann
verhoffe, wann uns
nur deß Betlems intervention khein intrigo drin machet.
Derowegen werden e. Mt. die notturfft destwegen zu bedenkhen, und
wessen ich mich hierinnen gegen den Türggen
zu erhalten, mich eilends
zu erinnern, ihm
allergnädigst belieben lassen.
Beynebens erfordert die notturfft, das e. Mt. meiner erlas⸗
sunng halber dem vesier nochmalen ganz ernstlich
zueschreiben,
denn vieler hoherheblicher
ursachen halber nicht rathsam, das
man bei
meinen noch alhie sein etwas mit ime zu tractirn
anfange, hergegen aber würde es sich auch nicht schikhen, das
die kay. herrn commissarii die zeit
in die leng zu Comorren
vergeblich zuebrachten.
E. kay.
Mt. werden ainen und dem andern allergnädigst wol
zu thun wissen und ich will deroselben
verordnungen iederzeit
eusseristen fleisses
nachkhomen.
Mich dero zu beharrlichen
kay.
genaden allegehorsamst befehlendt.
E. röm. kay. Mt.
allerunderthenigister
unnd gehorsambister [Hans Jakob Kurtz von Senftenau]