[1]
3.X.

Allerdurchleichtigister

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Allergnedigister kayser und herr×, [chiffre] [2]
[chiffre].

2Hiebey khomben schreiben vom Lustrier×, e. May.×
residenten auß Constantinopl×, dessen begehren wegen hineinschikhung des ausstandts
an seinem nunmehr fast verdienten zwey järigen deputat. E. kay. May.× verhoffen
sich ihme umb so vil, desto mehrer allergnädigst werden lassen bevolhen sein, weilen in
warheit selbiger orthen einer in vermanglung der gelt mitl sehr elend ist, er, Lustrier×,
sich auch auf e. May.× ihme deßwegen beschehene verhaissung dermassen steiff
verlast, das er in mangl der volziehung nicht lang bey disen dienst continuirn wurde,
welleches ich nit gern sähe, weil dise stell mit seiner persohn wol ersezt ist.
Gegenwertiger curier ist der ienige Peter Crabat×, so jüngstlich den Türckhen hinauß
und wider herein gefürt. Ist, so vil ich verspüre, in seinen sachen embsich, treu,
hurtig und willig, würdet demnach zu dergleichen verrichtung in dise lander von
e. May.× noch khünfftig wol zu gebrauchen sein.

3
Gleich iezt erfahre ich glaubwürdig, das der visir× alhie auf drey sibenbürgische
gesandten×
losamenten zu bestellen anbevolhen. Der fürnembste under ihnen soll
der Bornomissa Laslo× sein, welcher zu Constantinopl× vil gebraucht worden.
Und so vil zur nachrichtung,

thue mich benebens e. May.× zu beharrlich
kay. gnaden allergehorsambist bevelhen.


E. röm. kay. May.×
allerunderthenigister
unnd gehorsambster
Hanns Jacob Kurtz m.p.×
[3]

Allerdurchleichtigister etc.

4

Allergnedigister kayser und herr p.× Damit mein
langes alhier sein, bey dem müsgünstigen nicht
schimpflich erscheine, e. May.× darunter interessierte
reputation in gebürende obacht genomben werde,
die Türggen sich nit darauf sich zu steüffen haben und ich
e. May.× p. ethliche nutzlich und notwendige informa
tiones geben khündte, so wurdt die notturfft erfordern,
(doch ohne ainzige maßgebung), daß mir bey gegenwertigem
currir×, wie ich dann allergehorsamst bitte, zway kay. ernstliche
schreiben sambt denn copeyen an den vezir× alhier zue
geschikht werden. Das erste zwar dises inhalts, daß
e. May.× mein erlassung gantz ungebürlich und von bösen
consequenzen, und daneben vermelden, das sy ihren com
missarien anbevolchen, eheundter so ihnen miglich solche ent
lassung bescheche, khainen anfang an der tractation zu machen.
Das ander aber müesste ethwas schörffer und mit dem
dato acht tag jünger dahin gestölt sein, das e. May.×
in verbleibung solcher meiner entlassung gesinnet wären,
ihre commissarios×××× wider zurugkhzufordern und sich bey
der Porten über den vezir× zum höchsten zu beschwären, auch
zu protestirn, das, da ein fridenbruch ervolge, niemandts
alß er, vezir× mit solchem unbillichem aufhalten daran schuldig sey.
Solche schreiben khundte ich nach glegenhait übergeben oder
hindtenhalten unnd wurden gewiß ein gueter effectum
würkhen, weiln die Türggen deß fridens begüerig unnd
nit gern wurden zu einem bruch khomben lassen. Doch alles
zu e. May.× allergnädigsten belieben gestöllet p. ut sequitur etc.
hiebey khomben schreiben vom Lustrier× etc.

1624. 3. Octobris Curtz× [4] [5] [6]