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13.IV.


Allerdurchleüchtigister p.


Allergenedigister kayser unnd herr. Gestriges taages
hab ich e. kay. Mt. einen aignen currir zuege
schikhet, der wirdet verhoffentlich ein guets vor disem
schreiben ankhommen sein und werden bei demselben e. Mt.
die grosse noth, darinen ich mich wegen der straffmässigen
unrichtigkheit der khaufleütt befinde, allergnädigst ver
standen haben.

Ob wol ich nun kheines weegs zweifle,
dieselben werden auß angeborner güte und mildikheit
auch in ansehung der augenscheinlichen noth für sich selbs
dahin allergnädigst genaigt sein, damit ermelter currier mit
der begehrten provision mit dem allerehisten widerumb
zurukh abgefertiget werde, so wais ich doch, das e.
Mt. mit kayserlichen geschafften anderwerts dermassen
überhaufft seindt, das ich nicht unrecht thuen khan, mich
mit gegenwertigen brieflein memorials weis allegehor
samist anzumelden e. Mt. ganz demüettigist bittendt,
sie geruehen deroselben disen currier zu allerfürderlichister,
ersprißlicher expedition allergnädigst lassen befohlen sein.


Im übrigen gebrauchen sich die Türggen noch bis dato der ent
schuldigung, das sie mich wegen vermanglung der noth
wendigen fuehren nicht expediren khinden und ist wool
nicht ohne, das bis auf dato die fuehrleütt noch nicht - 2 -
angefangen zu fahren. Es khan aber nicht lang mehr
anstehen, sodann wirt man sehen, ob sie ihren erbitten
werden nachkhommen. Auf alle fäll wirt mir das
begehrte schreiben von e. Mt. wegen meiner abfer
tigung sehr nutzlich sein.
Sonsten ist seythero nichts schrifftwürdigs fürge
loffen und ich will e. Mt. für dißmal lenger
nicht behölligen.

Thue mich allain deorselben zu
behörrlichen kayserlichen genaden allerunderthenigist
und demüettigist befehlen.


E. röm. kay. Mt.
allerunderthenigister
und gehorsambster
Hans Jacob Kurtz
von Senfftenau m.p.
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1624.13.April

Khurz an ihr Mt. vom
13. Aprilis [1]624.
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